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Die Nutzung künstlicher Intelligenz hat in der jüngsten Vergangenheit in vielen Bereichen deutlich zugenommen. Das gilt auch für das Anfertigen von Übersetzungen. Der EU AI Act, der am 2.8.2025 in Kraft getreten ist, soll die Anwendung von KI künftig regeln – oder es zumindest probieren, denn mit dem Artificial Intelligence Act handelt es sich um einen ersten Versuch, die KI-Nutzung in großem Stil zu regeln. Auch wenn Übersetzungen davon zunächst nur indirekt betroffen sind, gibt es auch hier in Zukunft einiges zu beachten.

Wissenswertes rund um den EU AI Act: Was ist das eigentlich?

Da in allen Lebens- und Berufsbereichen vermehrt KI eingesetzt wird, hat sich die EU entschlossen, eine internationale Regelung diesbezüglich einzuführen. Der Artificial Intelligence Act legt fest, welche KI-Formen als High Risk beziehungsweise als risikoarm oder risikolos eingestuft werden und was das für den täglichen Gebrauch bedeutet. Als High Risk gelten zum Beispiel künstliche Intelligenzen, die zur Emotionserkennung, zum Social Scoring oder auch zur Massenüberwachung dienen. Die Verordnung betrifft keine KI-Varianten, die als risikolos gelten. Übersetzer bewegen sich in einer Art Korridor zwischen beiden Formen – und zwar, weil durch eine KI angefertigte Übersetzung potenziell Schaden verursachen kann, wenn sie etwa schwerwiegende Fehler enthält. Für Übersetzer und Übersetzerinnen bedeutet das gemäß Artikel 1, Absatz 134 des EU AI Acts, dass sie eine Kennzeichnungspflicht für ausschließlich mit KI angefertigte Übersetzungen beachten müssen. Damit sollen Deepfakes vermieden beziehungsweise zumindest eindeutig identifiziert werden. Eine Ausnahme besteht immer dann, wenn die Übersetzung nachträglich noch zusätzlich von einem fachkundigen Menschen geprüft und auf Richtigkeit kontrolliert wurde. Dann übernimmt die betreffende Person die Verantwortung für die dargelegten Inhalte, und die Kennzeichnungspflicht entfällt. Aber auch dann ist es ratsam, das Hinzuziehen einer KI zu kennzeichnen – nicht zuletzt, um das Vertrauen der Leser und Kunden zu er- und behalten.

Warum ist eine Kennzeichnung der KI-Nutzung relevant?

Künstliche Intelligenzen arbeiten meist bereits sehr präzise, aber längst nicht perfekt. Vor allem bei Inhalten mit einem hohen Anspruch an Qualität und Richtigkeit wie etwa im juristischen oder medizinischen Bereich können fehlerhafte Übersetzungen hohe Schäden verursachen. An diesem Punkt wird der EU AI Act etwas kompliziert, denn eine KI kann schließlich nicht haftbar gemacht werden. Inwiefern Betreiber, Anbieter und Nutzer an dieser Stelle haften, ist noch nicht eindeutig geregelt. In den meisten Fällen kann der Anbieter der KI haftbar gemacht werden, sofern der Nutzer das System nicht nachträglich verändert oder manipuliert hat. Anders sieht es aus, wenn etwa persönliche Daten durch die Nutzung von KI fälschlicherweise veröffentlicht werden. Verstöße gegen die DSGVO können an dieser Stelle mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 35 Millionen Euro geahndet werden. Wer Übersetzungen durch eine KI anfertigen lassen möchte, sollte unbedingt die folgenden Punkte beachten:

  • Wird eine Übersetzung ausschließlich von einer KI ohne menschliches Zutun erstellt, besteht eine Kennzeichnungspflicht.
  • Auch ohne Pflicht ist das Kennzeichnen KI-basierter Übersetzungen anzuraten.
  • Wer bei Schäden haftet, ist noch nicht eindeutig geklärt.
  • Verstöße gegen die Datenschutzverordnung können teuer werden.

Experten empfehlen, KI-basierte Übersetzungen immer von einem menschlichen Profi kontrollieren zu lassen: Mit MTPE (Machine Translation und Post-Editing) ist man auf der sicheren Seite.

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