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Du bist Werkstudent und möchtest zusätzlich einen Minijob am Wochenende ausüben? Bevor du dich für diese Kombination entscheidest, willst du aber wissen, welche Details du beachten solltest? Auf StudentJob haben wir alle wichtigen Informationen für dich: Wir erklären dir, wie viele Stunden du maximal arbeiten darfst und wie hoch dein Gehalt ist. Außerdem lernst du, welche Regeln bei Steuern und Versicherungen gelten, wenn du als Werkstudent einen 450-Euro-Job annimmst. Mithilfe dieses Blogbeitrags siehst du also auf einen Blick, ob sich zwei Jobs für dich lohnen. Lies weiter und erfahre alles Wichtige, was du als Werkstudent zum Thema Minijob wissen musst.

 

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Arbeitszeiten

Wenn du neben deinem Werkstudentenjob noch in einem Minijob arbeiten möchtest, solltest du auf jeden Fall deine Arbeitszeiten im Auge behalten. Du musst nämlich gut aufpassen, dass du die geltenden Grenzen für Werkstudenten nicht überschreitest. Während des Semesters ist es erlaubt, bis zu 20 Stunden pro Woche neben deinem Studium zu arbeiten. In den Semesterferien darfst du deine Stunden auch aufstocken. Außerdem ist Mehrarbeit erlaubt, wenn du hauptsächlich abends oder am Wochenende eingesetzt wirst.

Beachte allerdings, dass du die 20-Stunden-Grenze nicht uneingeschränkt übertreten darfst. Dies gilt auch für eine Kombination aus Werkstudentenjob und Minijob. Arbeitest du in mehr als 26 Wochen pro Jahr über 20 Stunden pro Woche, gilt das Werkstudentenprivileg bezüglich Steuern und Versicherungen für dich nicht mehr. Des Weiteren musst du dich an die allgemein gültigen Höchstarbeitszeiten von 8 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche halten, wenn du einem Job als Werkstudent und einem Minijob nachgehst. Nur in Ausnahmefällen darf die Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche erhöht werden.

Wenn du 12 Stunden pro Woche in einem Unternehmen als Werkstudent angestellt bist, ist es also erlaubt, zusätzlich einen Minijob anzunehmen. Du darfst allerdings maximal 8 Stunden pro Woche in deinem Zweitjob arbeiten. 

Achtung: Kombinierst du deinen Werkstudentenjob und einen Minijob, bist du meistens verpflichtet, beiden Arbeitgebern Bescheid zu geben. So können sie besser abschätzen, für wie viele Stunden du verfügbar bist.

Gehalt

Beim Thema Gehalt geht es vor allem um den jährlichen Steuerfreibetrag. Verdienst du als Werkstudent unter 450 Euro brutto pro Monat, musst du keine Einkommenssteuer bezahlen. So hast du am Ende des Monats mehr von deinem Lohn. Wenn du Bafög beziehst, bekommst du auch nur bis zur Grenze von 450 Euro die vollen Leistungen ausgezahlt.

werkstudent und minijob

 

Steuerklasse

Wenn du Werkstudent bist und einen Minijob ausübst, hast du zwei Steuerklassen. In Deutschland gilt nämlich die Regel, dass Zweit- und Drittjobs grundsätzlich in Steuerklasse 6 eingestuft werden. Das ist die Steuerklasse mit den höchsten Abzügen. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wenn du bei deinem Zweitjob nicht mehr als 450 Euro brutto pro Monat verdienst, bleibt dein Gehalt steuerfrei.

Was bedeutet das konkret für dich als Werkstudent? Arbeitest du gleichzeitig in einem Minijob, solltest du diesen auf jeden Fall als Zweitjob beim Finanzamt angeben. Bei den meisten Jobs als Werkstudent verdienst du nämlich mehr als bei einer geringfügigen Beschäftigung. So vermeidest du hohe Abgaben und holst das Meiste aus deinen beiden Gehältern raus.

Versicherungen

Als Werkstudent profitierst du auch bei Sozialversicherungen von Ausnahmeregeln. Solange du dich an die 20-Stunden-Grenze hältst, musst du nur Abgaben für die Rentenversicherung zahlen. Minijobs sind sogar komplett versicherungsfrei, wenn du dich von der Rentenversicherung befreien lässt.

Kombinierst du einen Job als Werkstudent und einen Minijob, werden dir also nur von deinem Werkstudentengehalt Beiträge für die Rentenversicherung abgezogen. Du musst allerdings genau darauf achten, dass du die wöchentliche Arbeitszeit von maximal 20 Stunden pro Woche nicht überschreitest. Sobald du mehr arbeitest, stufen Versicherungen dich als Teilzeit-Kraft ein und du musst alle Beiträge für Sozialversicherungen bezahlen.

Tipp: Manche Versicherungen sehen die Grenze bei unter 20 Stunden pro Woche, andere bei genau 20 Stunden pro Woche. Du bist unsicher? Ruf einfach bei deiner Krankenkasse an und frage nach, welche Regeln für dich gelten.

Fazit

Wenn du bereits als Werkstudent arbeitest und zusätzlich einen Minijob ausüben möchtest, gibt es einiges zu beachten. Informiere dich vor deiner Bewerbung vor allem gut über die Regeln zu Steuern und Versicherungsbeiträgen. So kannst du berechnen, ob sich eine Beschäftigung als Werkstudent mit Minijob für dich lohnt. Unter Umständen ist es sinnvoller, wenn du dir einen Werkstudentenjob suchst, bei dem du 20 Stunden pro Woche arbeiten kannst.

Du hast dich dazu entschieden, mit der Kombination aus Werkstudententätigkeit und Minijob Geld zu verdienen? Dann nichts wie los! Auf StudentJob findest du viele abwechslungsreiche Studentenjobs und 450-Euro-Jobs, die zu deinem Studium und deinem Alltag passen. Stöbere einfach durch unsere Jobbörse und bewirb dich innerhalb weniger Minuten!

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