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Ob und wie viel du als Werkstudent an Steuern zahlst, hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich bist du durch das Werkstudentenprivileg gegenüber normalen Beschäftigungsformen im Vorteil. Allerdings müssen für dieses Privileg auch einige Voraussetzungen erfüllt werden. Wenn du dich aber an alle Regelungen hältst, kannst du als Werkstudent bei Lohnsteuer, Steuererklärung und Co. viel für dich herausholen. In diesem Artikel erfährst du alles Nötige zum Thema Werkstudent und Steuern.

Werkstudent Steuern

Vorteile als Werkstudent: Einkommenssteuer, Lohnsteuer & Co.

Generell müssen Werkstudenten wie andere Angestellte Steuern zahlen. Bei Lohn- und Einkommenssteuer gibt es allerdings einige Einkommensgrenzen zu beachten. Das Werkstudentenprivileg sichert dir wiederum einen entscheidenden Vorteil: Wenn du dich an die Regeln für Werkstudenten hältst, bist von so gut wie allen Beiträgen zur Sozialversicherung befreit. Mehr Infos über dieses Werkstudentenprivileg findest du in unseren Blogbeiträgen zu den Voraussetzungen als Werkstudent und den Regelungen bei Versicherungen

Sind Werkstudenten einkommensteuerpflichtig? 

Die jeweilige Steuerklasse bestimmt, ob du als Werkstudent Einkommenssteuer zahlen musst. Die Steuerklasse wird anhand des Familienstatus zugeordnet und für jede gilt eine andere Einkommensgrenze. In der Regel fallen Studenten aber in Steuerklasse 1 (ledig, verwitwet oder getrennt lebend). Derzeit liegt der Grundfreibetrag hier bei 10.347 Euro (Stand 2022). Zusätzlich werden auch noch einige Pauschalbeträge gut gerechnet:

  • Arbeitnehmer-Pauschalbetrag: 1.200 Euro in Steuerklasse 1
  • Pauschalbetrag für Sonderausgaben: 36 Euro
  • Vorsorge-Pauschale

Verdienst du abzüglich dieser Pauschalen mehr als den Grundfreibetrag – also umgerechnet rund 965 Euro im Monat – musst du als Werkstudent Einkommenssteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer zahlen. In der Steuerklasse 1 liegt der Steuersatz bei 14 Prozent – darauf kommt aber noch der Solidaritätszuschlag. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass für Werkstudenten all diese Steuern tatsächlich anfallen. Während des Semesters darfst du nämlich maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten und dein stündlicher Verdienst liegt meistens in der Nähe des Mindestlohns. So überschreitest du die genannte Einkommensgrenze nicht und zahlst als Werkstudent keine Steuern

Tipp: Lies dir auch unseren Blogbeitrag zu Verdienstgrenzen als Werkstudent durch, um den vollen Durchblick zu bekommen. 

Muss ich als Werkstudent Lohnsteuer zahlen?

Die Lohnsteuer ist grundsätzlich nur eine Form der Einkommenssteuer, die auf alle nicht selbstständigen Arbeiten über der Geringfügigkeitsgrenze erhoben wird. Verdienst du also mehr als 450 Euro im Monat, giltst du offiziell als Werkstudent und es fällt Lohnsteuer an, da du den gesetzlichen Rahmen für Minijobs überschreitest. Wie viel Lohnsteuer du als Werkstudent genau bezahlen musst, hängt allerdings wieder von der Steuerklasse sowie deinem Gehalt ab. 

Gut zu wissen: Der monatliche Betrag, der von deinem Gehalt als Werkstudent für die Lohnsteuer automatisch einbehalten wird, ist lediglich eine Vorauszahlung auf die Jahreseinkommenssteuer. Unter gewissen Umständen kannst du dir bei der Steuererklärung als Werkstudent die Beiträge für diese Steuer zurückholen.

Macht die Steuererklärung als Werkstudent Sinn?

Grundsätzlich bist du nicht verpflichtet, als Werkstudent eine Steuererklärung abzugeben. Es zahlt sich aber aus, dies freiwillig zu machen! Vor allem ist das der Fall, wenn dir im vergangenen Jahr für deine Tätigkeit als Werkstudent bereits Steuern berechnet wurden. Fällt dein Gehalt nämlich geringer als die oben genannte Jahresgehaltsgrenze (Grundfreibetrag + Pauschalbeiträge) aus, bekommst du die bezahlte Lohnsteuer vollständig erstattet. 

Aber nicht nur in diesem Fall kannst du von einer Steuererklärung profitieren. Hast du nicht als Werkstudent, sondern in einem Minijob gearbeitet, kannst du einen steuerlichen Verlust anrechnen lassen. Das kommt dir später, etwa bei deinem ersten Vollzeit-Job, zugute.

Eine Steuernummer brauchst du demnach nur, wenn du auch wirklich vorhast, eine Steuererklärung abzugeben. Dabei solltest du diese Nummer nicht mit der Steueridentifikationsnummer verwechseln, die jeder deutsche Bürger mit seiner Geburt erhält und bis zum Tod behält. Wenn du dir unsicher bist, ob die Abgabe einer Steuererklärung in deinem Fall Sinn macht, kannst du dich an einen Steuerberater wenden.

Was kann man als Student von der Steuer absetzen?

Als Werkstudent zahlt sich die Steuerklärung nicht nur in puncto Steuern aus. Du kannst auch viele andere Ausgaben geltend machen. Am wichtigsten sind die sogenannten Studienkosten. Bei der Steuererklärung kannst du also alle Kosten absetzen, die mit deinem Studium zusammenhängen. Hier einige Beispiele:

  • Prüfungs- sowie Semestergebühren
  • Relevante Arbeitsmittel: Laptop, Fachliteratur, Drucker, etc.
  • Fahrtkosten bzw. ÖPNV-Ticke

Wichtig: Ausgaben für die erste Ausbildung oder das Erststudium können nicht als Werbungskosten abgesetzt werden – dafür aber als Sonderausgaben. Der maximale Betrag liegt hier bei 6.000 Euro und kann nur geltend gemacht werden, wenn du im selben Jahr auch steuerliche Einkünfte hattest. Als angestellter Werkstudent ändert das bei der Steuererklärung jedoch nicht viel. Im Zweitstudium kannst du diese Ausgaben als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe absetzen.

 

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Werkstudenten & Steuern – ein Fazit:

Fassen wir die wichtigsten Punkte in Bezug auf Werkstudenten und Steuern noch einmal zusammen:

  • Auch Werkstudenten zahlen Steuern. Die Lohnsteuer wird ab einem Gehalt von 450 Euro im Monat automatisch einbehalten.
  • Dank des Werkstudentenprivilegs zahlst du kaum bis keine Sozialabgaben.
  • Auch als Werkstudent zahlt sich die Steuererklärung aus – vor allem in Bezug auf Einkommenssteuer und Studienkosten.

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