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Studenten brauchen einen Nebenjob, anderenfalls können sie sich in vielen Fällen ihr Studium und den Lebensunterhalt nicht leisten. Am besten wäre eine Stelle, bei der sie ihren wissenschaftlichen Background in die Praxis umsetzen können, denn das liest sich gut im Lebenslauf. Den meisten Studenten aber reicht der Verdienst einer so förderlichen Beschäftigung nicht aus, sodass sie letztlich eher auf die Bezahlung achten müssen. Aber worauf kommt es bei einem Nebenjob für Studenten wirklich an und worauf sollten Studenten bei der Jobsuche achten?

Der beste Fall: Praxiserfahrung und gute Bezahlung
In manchen Studiengängen ist es möglich, Praxiserfahrung zu sammeln und gleichzeitig genug Geld zu verdienen, um davon zumindest die laufenden Kosten zu decken. Im gesamten BWL-Bereich wie beispielsweise bei Banken, Marketing-Unternehmen oder IT-Firmen werden Studenten eingestellt, die dort ihre theoretischen Kenntnisse praktisch vertiefen können. Das vergüten sie auch entsprechend. Sehr interessante Bereiche für Studierende sind Controlling, Rechnungswesen (Finance), Marketing und Vertrieb. Häufig führt der Weg über ein zunächst unbezahltes Praktikum und die anschließende Übernahme als Werkstudent.  Auch in den MINT-Studiengängen gibt es diese Glücksfälle. Studierende der Geisteswissenschaften dagegen müssen sich schon etwas verkaufen, wenn sie an diese Stellen heranwollen.

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Bezahlung oder Erfahrung - was zählt mehr?
Die Situation eines jeden Studierenden ist individuell. Während manche von den Eltern unterstützt werden und keine hohe Studiengebühr zahlen müssen, gibt es andere, die an einer renommierten Hochschule studieren und ihre Kosten allein tragen müssen - von Fachliteratur und den Lebenshaltungskosten einmal ganz zu schweigen. Deshalb braucht es keine Fehlentscheidung zu sein, für die nächste Zeit einen gut bezahlten Nebenjob anzunehmen, der zwar im Lebenslauf nur wenig oder gar nichts Positives hinterlässt, aber Geld bringt. Manchmal sind es gerade diese Nebenjobs, die das Studium überhaupt ermöglichen. Alle Erst- und Zweitsemester arbeiten zunächst in solchen Nebenjobs, da sie für Praktika und Werkstudentenstellen erst ab dem dritten Semester in Frage kommen.

 

 

Versicherungs- und Anspruchsfragen
Viele Studenten sind noch in einer Familienversicherung krankenversichert. Das geht so lange gut, bis sie mehr als 450€ pro Monat verdienen. Eine geringfügige Beschäftigung stellt also kein Problem dar. Wer nicht gerade ein Praktikum bei einem Konzern in der Geschäftsleitung absolviert, wird sicher auch als Werkstudent maximal 450€ pro Monat verdienen, wobei es hiervon bereits Ausnahmen gibt. Verdient ein Student mehr, kann er sich für sehr wenig Geld privat versichern und sofort nach der Exmatrikulation in die gesetzliche Versicherung wechseln. Genauso sollte, falls das aktuell ist, der Kindergeldbezug der Eltern geklärt werden. Verdient der Studierende mehr als 450€, endet möglicherweise das Anrecht auf die Leistung. Als Sonderfall gelten Bedarfsgemeinschaften: In diesen Fällen sollte direkt beim Jobcenter geklärt werden, wie sich mögliche Verdienste auswirken würden. 

Arbeitszeiten und Anforderungen
Studierende haben hauptsächlich eine Verpflichtung: ihrem Studium so viel Zeit und Energie wie nötig zu widmen. Stehen die Arbeitszeiten im Gegensatz zu dem, was ein Student angesichts seiner Verpflichtungen realistisch leisten kann, sollte der Nebenjob nicht angenommen werden. Manche finden es beispielsweise angenehm, abends oder nachts zu arbeiten, da sie dann oft in Ruhe lernen können. Andere würden den Schlafmangel nicht kompensieren können. Der Arbeitgeber muss, wenn er einen Studierenden einstellt, Verständnis für dessen Vorlesungszeiten mitbringen, denn diese gehen vor. Tut er das nicht, ist er nicht der richtige Arbeitgeber für einen Studenten und man sucht lieber weiter. 

Sozialversicherung als Student
Die günstige Sozialversicherung, die Studenten haben, kann sich durch einen Nebenjob schnell ändern. Voraussetzung für die studentische Sozialversicherung ist, dass das Studium im Vordergrund steht und nicht mehr als 20 Wochenstunden oder nur während der Semesterferien gearbeitet wird. Das heißt auch, dass abends, nachts und an den Wochenenden gearbeitet wird, da diese vorlesungsfrei sind. Kranken- und Arbeitslosenversicherung sind dann beitragsfrei, lediglich die Rentenversicherung muss vom Arbeitgeber vom Gehalt abgezogen werden. 

 

Gregor M. , age 27, Content Manager, Palma de Mallorca

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