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Für Studierende, die sich neben ihrer akademischen Ausbildung etwas dazu verdienen wollen, kommen unterschiedliche Arbeitsmodelle in Betracht. Ob Minijob, Werkstudentenstelle oder Teilzeitjob: Die nachfolgenden Hinweise geben dir einen hilfreichen Überblick, worauf du beim Jobben neben dem Studium achten solltest.

Schau dir die unterschiedlichen Arbeitsmodelle mit ihren Vor- und Nachtenilen an

Um über die Grenzen und Möglichkeiten der Studentenjobs Bescheid zu wissen, solltest du dich vorab mit den unterschiedlichen Anstellungsformen vertraut machen. Generell steht es dir frei, entweder eine geringfügige Beschäftigung auszuüben, einer Werkstudententätigkeit nachzugehen oder gar in Teilzeit für einen Arbeitgeber tätig zu sein:

Minijob  Bei einem Minijob verdienst du ein Maximum von 5.400 Euro jährlich, wodurch sich ein monatliches Gehalt von bis zu 450 Euro ergibt. Obwohl du bei einem Minijob in der Regel lediglich 10-12 Wochenstunden arbeitest, bist du beim Arbeitgeber fest angestellt. Denn dieser ist gesetzlich verpflichtet, dich als Minijobber bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Nachteilig bei einem Minijob ist der Umstand, dass du keine Beiträge für die Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlst. Vorteilhaft ist hingegen, dass du problemlos neben deinem Studium Arbeiten kannst und as unter 25-Jähriger weiterhin familienversichert bleibst. Ein Minijob ist außerdem abzugsfrei, sodass du beim Kindergeld und beim BaföG keine Engpässe fürchten müsstest.

Werkstudententätigkeit: Du möchtest mehr als 450 Euro im Monat verdienen? Dann könnte das Arbeitsmodell als Werkstudent für dich attraktiv sein. Vorteilhaft hier ist, dass du mit dieser Tätigkeit bereits Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst. Und: Sofern du weniger als 538.33 Euro monatlich verdienst, bleibt dir dein kostenloser Schutz in der Familienkrankenversicherung erhalten. Solltest du diese Verdienstgrenze überschreiten, zahlst du eigene Beiträge ein, die sich im Regelfall bei ca. 110 Euro monatlich belaufen. Zu beachten gilt es dabei jedoch, dass deine wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet. Dein Studium sollte letztendlich deine hauptsächliche Tätigkeit bleiben, damit der Status erhalten bleibt. Im Gegensatz zum Minijob führst du während deiner Werkstudententätigkeit Einkommensteuer ab, die du dir allerdings über den Jahresausgleich teilweise wieder zurückholen kannst. 

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Kurzfristige Beschäftigung in den Semesterferien: Während der vorlesungsfreien Zeit darfst du so viel arbeiten, wie du möchtest. Sofern die Beschäftigung auf drei Monate bzw. 70 Arbeitstage begrenzt ist, zahlst du keinerlei Sozialabgaben. Auch mit einem Minijob kannst du eine kurzfristige Beschäftigung kombinieren, dass beide Arbeitsmodelle nicht zusammengerechnet werden. Vergiss jedoch nicht, dass du trotzdem steuerpflichtig bist, sofern dein jährliches Einkommen den Steuerfreibetrag überschreitet. Aktuell wichtig zu wissen: Im Jahr 2020 stehen dir bis Ende Oktober aufgrund der Corona-Pandemie bis zu 115 Arbeitstage bzw. 5 Monate für eine kurzfristige Beschäftigung zu.  

Midijobs in Teilzeit: Sogenannte Midijobs bezeichnen die Zwischenstufe zwischen einem Vollzeit- und einem Minijob. Sie bringen eine Einkommensspanne zwischen 450 und 1.300 Euro mit. Dieses Arbeitsmodell eignet sich für dich, wenn du aus finanzieller Sicht mehr neben deinem Studium verdienen möchtest. Aufgrund des Einkommens bist du nicht länger familienversichert. Beachte jedoch, wenn du berufstätig ist und das Studium neben dem Job durchziehen möchtest, kommst du in echte Zeitnot und es ist komplizierter, die Abgabetermine zu halten. In diesem Fall wäre es sinnvoll, auf die Hilfe professioneller Lektoren zurückzugreifen. Diese Dienstleistung spart dir eine Menge Zeit und Mühe.

Nice to know: Natürlich darfst du als Student auch selbstständig auf Honorarbasis arbeiten und deine Arbeitszeit selbst bestimmen. Abhängig von der Tätigkeit benötigst du hierfür einen Gewerbeschein. Da du deine Leistungen auf Rechnungen ausweist, benötigst du im Vorfeld auch eine vom Finanzamt zugewiesene Steuernummer. Als selbstständiger Student hast du viele Freiheiten, bist aber gleichzeitig verpflichtet, einmal jährlich eine Einkommensteuererklärung mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung einzureichen. Umsatzsteuer fallen wiederum nicht an, sofern du die Kleinunternehmerregelung beanspruchst und jährlich weniger als 22.000 Euro Umsatz verzeichnest.

Informiere dich über den gesetzlichen Mindestlohn

Auch Studenten steht der gesetzliche Mindestlohn von 9,35 Euro/Stunde (Stand: 2020) zu. Es ist dabei nebensächlich, ob du als Minijobber, Werkstudent oder im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung arbeitest. Du hast lediglich dann keinen Anspruch auf den Mindestlohn, wenn du selbstständig bist. Eine weitere Ausnahme gilt für Studenten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch als Praktikant hast du keinen automatischen Anspruch auf den Mindestlohn. Achtung: Wenn du Bafög-Empfänger bist, darfst du maximal 5.400 Euro im Bewilligungszeitraum dazuverdienen.

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Beschäftige dich mit den Formalitäten einer Steuererklärung

Auch für dich als Student kann sich eine Steuererklärung lohnen, sofern du beispielsweise einen Midijob ausübst oder einer kurzfristigen Beschäftigung nachkommst. Hohe Vorabzüge kannst du dir dann mit der Steuererklärung im Folgejahr wieder zurückholen. Zwar zahlst du ab einem jährlichen Einkommen von 10.168 Euro Steuern, kannst aber gleichzeitig berufliche Ausgaben wie Werbungskosten absetzen. Auch ein Zweitstudium (Master-Studiengänge eingeschlossen) lässt sich steuerlich geltend machen. Weitere Abzugsposten ergeben sich beispielsweise für persönliche Vorsorgeaufwendungen oder für die Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung. 

Fazit : Wie du see, gibt es einige Aspekte bei den Studentenjobs zu beachten. Mache dich vorab mit den genannten Hinweisen vertraut - dann steht dem nächsten Student job (fast) nichts mehr im Weg.

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