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Viele Studenten denken über die Selbstständigkeit während des Studiums nach. Diese positiven Gedanken dürften dabei den ein oder anderen durchaus beiendrucken - sein eigener Chef sein, arbeiten, wo man möchte und allgemein flexibel sein.

Wenn du dich selbstständig machen willst, ist es wichtig, dass du schon vorher genau abklärst, was du dir von der Selbstständigkeit erhoffst. Ist dies für dich geklärt, dann fängst du mit der Planung deiner Selbstständigkeit an und erledigst die nächsten Schritte, die folgen werden. Wir erklären dir, wie du es richtig machst!

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Vor- und Nachtenile

Die Selbstständigkeit kann unter den entsprechenden Umständen und wenn du es richtig angehst, viele Vorteile mit sich bringen. Allerdings hat jede Medaille zwei Seiten und auch die Selbstständigkeit als Student kann ihre Nachteile haben.

Vorteile

  • Sobald dein Geschäftsmodell richtig Fahrt aufnimmt und Gewinne erwirtschaftet, kannst du neben deinem Studium ein sehr schönes Einkommen generieren.
  • Du kannst dir deine Arbeitszeit selbst einteilen und du bestimmst, wann du etwas für deine Arbeit machen willst und wann nicht.
  • Auch deine Kompetenzen werden verstärkt, denn du sammelst Erfahrungen in Bereichen, von denen du während deines Studiums vielleicht nichts gehört hättest.
  • Die Referenzen spielen auch eine große Rolle und können sich im Lebenslauf sehr gut machen. Durch das entwickelte Projekt wird ersichtlich, dass du dazu in der Lage bist, eigenständig zu arbeiten und Dinge zu entwickeln.
  • Sollte es soweit kommen, dass deine Idee zum Erfolg wird, dann hast du eine Alternative zu deinem Studium.

Nachteile

  • Es kommt oft vor, dass die meisten Studenten noch unerfahren sind und deshalb zu Beginn mehr Arbeit haben als Arbeitnehmer, die schon im Job Berufserfahrung sammeln konnten. Wenn du sicher auftrittst und eine gute Rhetorik hast, dann kann dir das jedoch sehr helfen.
  • Allerdings wird die Freizeit trotz der freien Zeiteinteilung darunter leiden. Denn gerade am Anfang musst du sehr viel für deine Idee tun.
  • Die Belastung ist sehr stark, denn neben deinem Studium musst du auch noch die Weiterentwicklung deines Geschäfts auf die Reihe bekommen und dafür sorgen, dass nichts schiefgeht.
  • Die Rahmenbedingungen in Deutschland sind mit Aufwand verbunden. Denn gerade Steuern, Buchführung und die ganze restliche Bürokratie können dein Vorhaben sehr erschweren.

 

Planung und Vorbereitung ist das A und O

Die Planung und die Vorbereitung sind immer das Wichtigste, sei es in deinem Studium oder auch für deine Selbstständigkeit. Hast du für dich selbst geklärt, was du dir davon erhoffst, dann solltest du unbedingt einen Businessplan erstellen. Hier kannst du einige Businnesplan-Vorlagen finden.

Dein Businessplan sollte verschiedene Punkte enthalten. Am Anfang solltest du dich und deine Geschäftsidee vorstellen. Darin erklärst du, warum du dazu geeignet bist, während des Studiums ein Geschäft zu gründen und was deine Geschäftsidee ausmacht.

Als Nächstes solltest du deine Zielgruppe definieren, dazu gehört die Überlegung, wer dein Produkt oder auch deine Dienstleistung in Anspruch nehmen wird.

Danach solltest du dich nach der Konkurrenz umschauen. Achte darauf, ob es dein Angebot bereits gibt und was dich von den anderen unterscheidet. Am wichtigsten ist, einzuschätzen, was für eine Chance du auf dem Markt hast. Auch das Marketing nimmt eine große Rolle ein – hier solltest du dich fragen, wie du dein Unternehmen bewerben möchtest und ob du beispielsweise Social-Media-Kanäle nutzt.

Als Nächstes kommt das Geschäftsmodell. Stelle dir die Frage, welche Rechtsform du annehmen möchtest. Ob du ein Gewerbe anmelden möchtest oder bei erwarteten niedrigen Umsätzen doch lieber die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst. Bis zu einem Jahresumsatz von 17.500€ im vorigen Kalenderjahr und 50.000€ im laufenden Kalenderjahr kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und dir so einige Vorteile sichern.

Stell dir dein zukünftiges Unternehmen vor und überlege, ob du Mitarbeiter benötigst und anstellen möchtest und ob du Büroräume brauchst.

Der allerwichtigste Punkt ist die Finanzierung. Denke darüber nach, wie du dein Unternehmen finanzieren kannst.

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So meldest du ein Gewerbe an

Das Anmelden eines Gewerbes ist nicht allzu schwer. Dir muss bewusst sein, was genau dein Unternehmen machen wird. Bist du dir darüber im Klaren, dann musst du dich nur zu der nächsten, dafür zuständigen Behörde begeben und dort den Gewerbeschein ausfüllen. Dort werden Dinge wie Name, Geschäftssitz und das Vorhaben eingetragen. Die Kosten dafür können von Gemeinde zu Gemeinde variieren und betragen bis zu 40€.

So versicherst du dich

Normalerweise kannst du dich als Student familienversichern lassen. Diese Möglichkeit entfällt, sobald das 25. Lebensjahr vollendet ist oder ein gewisser Verdienst eingenommen wird. Dieser Verdienst liegt bei 405€, wobei das BAföG ausgeschlossen ist. Sobald die Nebentätigkeit von der Krankenkasse als Hauptberuf eingeschätzt wird, ist auch kein Studententarif mehr möglich. Ab diesem Zeitpunkt musst du dich also ganz normal versichern lassen.

Neben der Krankenversicherung können auch Versicherungen wie die Betriebshaftpflicht- und die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eine Rolle spielen. Die Möglichkeiten einer studentischen Krankenversicherung sind abhängig von deinem Alter, deinem Einkommen und deiner geleisteten Arbeitszeit. Erkundige dich am besten bei deiner Krankenkasse, welche Art der Versicherung am besten für dich und deine zukünftige Tätigkeit geeignet ist.

Studentische Steuererklärung

Bist du neben deinem Studium selbstständig, dann kommst du um die Steuererklärung nicht herum. Du bist steuerpflichtig, wenn du bestimmte Freibeträge überschreitest und musst dem Finanzamt mitteilen, wie viel Einnahmen du aus nicht- selbstständigen Tätigkeiten eingenommen hast.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist fällig, wenn du einen bestimmten Betrag im Jahr erreichst. Nutzt du die Kleinunternehmerregelung, dann hast du automatisch angegeben, dass du keine Einnahmen über 50.000€ im laufenden Jahr erzielen wirst. Also fallen automatisch auch keine Gewerbesteuern an.

Erreichst du nun aber einen Betrag von 24.500€ im Jahr, dann wird diese Gewerbesteuer fällig.

Gewinnermittlung mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Nach §238 HGB ist jeder Unternehmer dazu verpflichtet, seine Aktivitäten nachvollziehbar aufzuzeichnen. Die EÜR ist eine einfache Form der Gewinnermittlung, die nur Freiberuflern und kleinen Gewerbetreibenden vorbehalten ist. Sie ist also die Alternative zur doppelten Buchführung und soll vieles erleichtern.

Um dieses Angebot der EÜR nutzen zu können, dürfen Gewerbetreibende einen Umsatz von 600.000€ und einen Gewinn von 60.000€ pro Jahr nicht überschreiten.

Kleinunternehmerregelung

Diese Regelung kann nützliche Vorteile mit sich bringen. Du kannst hier eine einfache Buchführung vornehmen und musst keine Umsatzsteuer ausweisen. Dadurch, dass du dann nicht zum Ausweisen der Umsatzsteuer verpflichtet bist, musst du diese Steuer auch nicht entrichten. Es muss nur ein Hinweis auf den von dir erstellten Rechnungen zu finden sein, damit auch deine Kunden wissen, dass sie dann keine Umsatzsteuer ausweisen können bzw. dürfen.

Finanzierungsmöglichkeiten

Ist soweit alles auf die Beine gestellt und du stehst schon in den Startlöchern, dann geht es jetzt um die Finanzierung deines Vorhabens. Für die Finanzierung ist es immer ratsam, einen Businessplan anzufertigen, damit du etwas Festes in der Hand hast. Außerdem wird es dir so leichter fallen seriös aufzutreten und deine Investoren und Partner zu überzeugen.

BAföG

Beziehst du BAföG, dann wirst du es etwas schwerer, mit den Nebeneinkünften haben als Studenten, die keines bekommen. Du musst die Einkommensgrenze von etwa 4.880€ einhalten. Zusätzlich wird von dir verlangt, dass du deinem Studium volle Aufmerksamkeit schenkst, ansonsten kann es dazu kommen, dass Leistungen gekürzt oder vollkommen eingestellt werden. Merkst du, dass die Einnahmen doch höher ausfallen als geschätzt, dann solltest du es der BAföG zuständigen Behörde mitteilen. Schätzt du am Anfang zu wenig und es wird dann doch mehr, ist es möglich, dass du Leistungen zurückzahlen musst.

Kindergeld

Man könnte denken, dass der Anspruch auf Kindergeld verloren geht, wenn man eine selbstständige Tätigkeit ausführt. Dies ist allerdings nicht so. Seit 2012 spielen die Einkünfte keine Rolle. Bis zum Abschluss des ersten Studiums und bis zum 25. Lebensjahr steht dir Kindergeld zu.

Privates Bankdarlehen

Diese Möglichkeit wird immer mehr in Anspruch genommen. Viele Privatpersonen bieten ihr eigenes Geld als Darlehen an. Meist sind hier aber höhere Zinsen fällig, als bei einem normalen Bankkredit. Eine Alternative wäre es, wenn du Geld aus der Familie annimmst und es in Raten zurückzahlst.

Fördermittel der KfW Bank

Das Fördermittel gehört mit zu den wichtigsten in Deutschland. Es ist ein aus den KfW Mitteln finanziertes Förderprogramm für Freiberufler, Existenzgründer und Jungunternehmer. Es kann bis zu zwei Jahre nach der Gründung in Anspruch genommen werden. Die Kosten eines Gründungsberaters können bis zu 75% durch diese Mittel gezahlt werden.

Gründerstipendium

Auch mit diesem Programm können Beraterkosten bezahlt werden, aber auch hier nur in Anteilen. Es richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet, aber noch nicht älter als zwei Jahre alt sind. Vor der Gründung können damit keine Beratungen bezahlt werden. Möglich ist ein Zuschuss von 50 bis 80%.

Gründerwettbewerbe

Studenten und allgemein junge Leute können an Gründerwettbewerben teilnehmen. Dafür gibt es in Deutschland bundesweite und regionale Wettbewerbe.

Deutscher Gründerpreis: Dieser Preis ist der bedeutendste Preis in Deutschland. Verliehen wird er für den Aufbau von Unternehmen und für die erfolgreiche Entwicklung tragfähiger Geschäftsideen.

IKT Innovativ: Der Preis wird gerade für Start-ups in den Bereichen der Informations- und Kommunikationstechnik verliehen. Alle Startups aus diesem Bereich können daran teilnehmen. Angeboten wird er vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

KfW-Award „GründerChampions“: Dieser Award verleiht Auszeichnungen an Unternehmen und Nachfolger ab dem Gründungsjahr 2013. Die Preise dieses Awards gehen bis zu 35.000€. Neben der eigentlichen Preisverleihung werden auch Sonderpreise verliehen.

Sind alle Vorüberlegungen abgeschlossen und der Businessplan ist erstellt, dann kann es endlich losgehen. Du kannst deine ersten Kunden gewinnen und so deine Produkte oder Dienstleistungen verkaufen. Damit deine Kunden auch gerne zu dir kommen, achte darauf, kundenfreundlich zu sein und auf ihre Wünsche und Bedenken einzugehen.

Sollten die Kunden zu dir kommen, dann wäre ein sauber und aufgeräumt wirkendes Büro sicherlich von Vorteil.

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Erste Rechnung schreiben – das musst du beachten

Verkaufst du Produkte oder Dienstleistungen, musst du Rechnungen erstellen. Auf den Rechnungen sollten der Firmensitz und der Name stehen. Zudem ist es hilfreich, wenn bereits die Bankverbindung und die Steuernummer deines Unternehmens darauf zu finden ist. Schreibe für deinen Kunden alle Positionen nachvollziehbar auf. Rechne jede Position zusammen und stelle den Gesamtpreis weiter unten dar.

Im Internet gibt es eine Vielzahl von Rechnungsvorlagen, die du dir zur Hilfe nehmen kannst. Außerdem gibt es Programme oder entsprechende Software, mit denen du in wenigen Mausklicks eine Rechnung schreiben kannst. Tipp: Meldest du dich bei manchen Software-Anbietern (z. B. sevDesk) als Student, so kannst du deren Rechnungsprogramm kostenlos oder stark vergünstigt nutzen.

Für Kleinunternehmer: Hast du die Kleinunternehmer Regelung in Anspruch, dann darf ein besonderer Hinweis auf keiner Rechnung fehlen. Es sollte immer klar und deutlich beispielsweise folgender Satz zu lesen sein: „Gemäß §19 Abs. 1 UStG bekommt man eine kleine Umsatzsteuer ausgewiesen. ”

Dieser Satz sagt Kunden, dass du keine Umsatzsteuer abführst und sie deswegen auch nicht in den Positionen vorhanden ist.

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