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Du wurdest bei der Studienplatzvergabe abgelehnt? Eine Studienplatzklage kann die letzte Möglichkeit sein, um deinen Platz zu retten!

Viele Studiengänge sind zulassungsbeschränkt und jedes Semester kämpfen teilweise Hunderte Studierende um ein paar wenige Plätze. Trotz eines sehr guten Notendurchschnittes gibt es keine Sicherheit, den ersehnten Studienplatz zu erhalten. Gerade in den beliebten Studiengängen wie Medizin, Psychologie oder auch Pharmazie hoffen viele Studierende, wenigstens durch das Losverfahren Sicherheit zu erhalten. Natürlich könntest du während der Wartesemester ein Auslandspraktikum absolvieren und wichtige Berufserfahrung sammeln. Eine weitere Alternative wäre ein Freiwilliges Soziales oder ökologisches Jahr. Du willst aber nicht ewig warten, sondern gleich durchstarten? Dann kann eine Studienplatzklage deine letzte Möglichkeit sein, um den ersehnten Wunschstudienplatz ohne langes Warten zu erhalten.

 

Wie erfolgreich ist eine Studienplatzklage?

Studienplatzklage: Viele Kläger hoffen auf ein positives Urteil für den lang ersehnten Studienplatz. 

In der Regel hast du je nach Studiengang eine Chance zwischen 70 bis sogar 100 Prozent. Allerdings kann es dir trotzdem passieren, dass du trotz einer erfolgreichen Klage leer ausgehst. Gibt es nämlich mehr KlägerInnen als Plätze, entscheidet das Los.

Entscheidend für den Erfolg einer Klage sind bestimmte Voraussetzungen, die du erfüllen musst, um überhaupt klagen zu können:

  • Selbstverständlich brauchst du eine Hochschulzugangsberechtigung.
  • Deine Bewerbung darf keinerlei Formfehler haben. Du musst sie außerdem fristgerecht und vollständig der Universität geschickt haben.
  • Problematisch wird eine Klage, wenn die Vergabe über hochschulstart.de erfolgt. Die haben sich nämlich durch diverse Klagen mittlerweile rechtlich sehr gut abgesichert.
  • Wenn du beispielsweise Medizin oder Pharmazie studieren möchtest, die Zusage aber nicht für den gewünschten Ort oder die präferierte Universität ist, dann bringt dir eine Klage auch nichts.

Studienplatzklagen sind deswegen so erfolgreich, weil eine Universität zunächst nachweisen muss, dass sie wirklich keine Kapazitäten mehr hat. Sind die Nachweise nicht ausreichend, bekommst du deinen Studienplatz. Aber wie gesagt, sind es mehr KlägerInnen als Plätze, entscheidet das Los. Wenn du dir unsicher bist, ob sich für dich eine Klage lohnt, dann empfehlen wir dir dringend, dich bei einem Anwalt oder einer auf Studienklagen spezialisierten Anwaltskanzlei beraten zu lassen.

 

Wie lange dauert eine Studienplatzklage?

Studienplatz + Klage

Studienplatzklage: die Akten für Studienplatzklagen sind zahlreich, denn oftmals gibt es mehr Kläger als verfügbare Studienplätze. (Foto via unsplash - Samuel Zeller)

Die Länge eines Klageverfahrens kann nicht vorausgesehen werden. Im besten Fall, wenn alles reibungslos verläuft, könntest du nach einem Monat wissen, ob du den Studienplatz hast oder nicht. In der Regel dauert es aber zwischen drei bis sechs Monaten. Und sollte es in die zweite Instanz gehen, kann es sich bis zu 18 Monaten oder länger ziehen.

Die Dauer eines Studienplatzklageverfahrens variiert natürlich je nach vorliegendem Fall. Auch das Gericht kann dafür entscheidend sein. Denn auch wenn es sich um ein Eilverfahren handelt, entscheiden einige Verwaltungsgerichte bereits im Oktober, andere jedoch erst im November darüber. Abhängig ist es außerdem, ob es sich um das erste Verfahren handelt oder ob du bereits in die Beschwerdeinstanz gegangen bist.

Wichtig ist ebenfalls, dass du die Fristen beachtest. Hier gilt es die Vorschriften der Bundesländer zu beachten, in denen sich die Hochschule befindet. Einen außerkapazitären Hochschulantrag für deinen Studiengang solltest du zu folgenden Terminen stellen:

Fristen+Studienplatzkalge

Ähnlich verhält es sich mit dem Sommersemester, nur dass die Fristen dann bereits im Januar anfangen. Allerdings würden wir dir empfehlen, dich nochmals über die Klagefristen zu erkundigen. Hier findest du beispielsweise die Angaben der Universität Ulm.

 

Wie teuer ist eine Studienplatzklage?

Die Kosten setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Gerichtskosten
  • Anwaltskosten (auch für den Rechtsbeistand der Universität)
  • Verwaltungskosten

Zusammen kann dies einen Betrag von mehreren tausend Euro ergeben.

Auch dieser Punkt lässt sich selbstverständlich nicht pauschalisieren. Wie bei jedem Verfahren kommt es unter anderem auf die Länge sowie den Aufwand an, der mit dem Verfahren einhergeht. Kommt es beispielsweise zu einem Vergleich zwischen dir und der Hochschule, musst du die Kosten allein tragen. Manchmal bieten Rechtsanwälte ihren Mandanten auch an, sie nur zu bezahlen, wenn der sie den Fall für dich gewinnen.

 

Wie ist der Ablauf einer solchen Klage?

  • Wenn du dir bereits während des Bewerbungsverfahrens sicher bist, notfalls eine Studienplatzklage anzustreben, um dein Wunschstudienplatz zu erhalten, dann musst du den innerkapazitären Antrag (die Bewerbung) richtig ausfüllen. Damit legst du bereits den Grundstein für eine erfolgreiche Klage.
  • Sobald du abgelehnt wirst, muss dein Anwalt einen außerkapazitären Antrag innerhalb der Fristen stellen.
  • Gleichzeitig bietet dein Anwalt einen einstweiligen Rechtsschutz bei dem zuständigen Verwaltungsgericht.
  • Oft warten die Gerichte, bis alle Beschwerden eingereicht wurden und entscheiden dann, ob genug Kläger für ein Verfahrenzusammengekommen sind und ob die Hochschule ihre Kapazitäten wirklich falsch Berechnet hat.
  • Anschließend werden die Bewerber entweder direkt zugelassen, sofern genug Plätze für alle Kläger vorhanden sind, oder es entscheidet das Los.

 

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