Studium, Prüfungen, Nebenjobs – dazu noch Formulare für das Finanzamt? Steuererklärungen wirken auf den ersten Blick wie ein extra Stressfaktor, der im hektischen Uni-Alltag schwer unterzubekommen ist. Gleichzeitig bleibt die Frage: Geht da vielleicht Geld verloren? Gerade Studierende, die nebenbei arbeiten oder höhere Ausbildungskosten tragen, können profitieren. Es lohnt sich zu schauen, wer überhaupt eine Steuererklärung abgeben muss, wer sie freiwillig einreichen kann und welche typischen Ausgaben eine Rolle spielen.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben – und wer nicht?
Bei der grundlegenden Einordnung zählt vor allem die Art des Jobs und die steuerliche Behandlung. Ein klassischer Minijob mit 556-Euro-Grenze ist in der Regel pauschal versteuert. Dort gibt es meist nichts zurückzuholen und keine Pflicht zur Abgabe, weil die Lohnsteuer nicht individuell berechnet wird. Anders sieht es aus, wenn ein Nebenjob über der Minijobgrenze liegt. Sobald Lohnsteuer einbehalten wird, besteht die Chance auf Rückerstattung, da viele Studierende unter dem Grundfreibetrag liegen.
Wer ein Pflichtpraktikum mit regulärem Gehalt absolviert oder in einer Werkstudentenregelung arbeitet, hat ebenso Berührungspunkte mit der Steuer. Verpflichtend wird die Steuererklärung etwa dann, wenn mehrere steuerpflichtige Jobs gleichzeitig bestehen. Auch Lohnersatzleistungen wie BAföG beeinflussen zwar die Verpflichtung nicht, doch bei parallelem Einkommen lohnt ein Blick auf die individuellen Zahlen. Insgesamt gilt: Eine Pflicht entsteht vergleichsweise selten. Trotzdem kann freiwilliges Abgeben finanziell attraktiv sein.
Unterschiedliche Beschäftigungsformen im Studium
Werkstudenten zahlen kaum Sozialabgaben, solange die Wochenarbeitszeit während des Semesters begrenzt bleibt. Trotzdem fällt Lohnsteuer an. Wer insgesamt im Jahr weniger verdient, als der steuerliche Grundfreibetrag erlaubt, bekommt diese Lohnsteuer häufig vollständig zurück. In Pflichtpraktika hängt alles davon ab, ob das Praktikum bezahlt wird. Bei freiwilligen Praktika kommt es auf die vertraglichen Regelungen an.
Minijobs dagegen sind steuerlich simplifiziert, aber nicht immer komplett pauschal – manche Arbeitgeber wählen andere Modelle, wodurch die Möglichkeit einer Erstattung entstehen kann. Unterschiedliche Beschäftigungsformen bedeuten folglich unterschiedliche steuerliche Spielräume. Eine pauschale Aussage lässt sich schwer treffen, doch gerade bei schwankenden oder niedrigen Einkommen dürfte sich eine steuerliche Prüfung schnell lohnen.
Welche Kosten mindern die Steuerlast?
Viele Ausgaben im Studium hängen direkt mit dem Fortschritt auf dem Ausbildungsweg zusammen. Fahrtkosten zur Uni oder zum Betrieb im Werkstudentenjob können angesetzt werden. Lernmittel wie Fachbücher, Software, Schreibmaterial oder Prüfungsgebühren gehören ebenfalls dazu. Auch technische Geräte wie Laptop oder Drucker sind typische Kosten, die steuerlich berücksichtigt werden können.
Bei teureren Anschaffungen erfolgt die Anerkennung oft über mehrere Jahre verteilt. Wer einen Zweitwohnsitz am Studienort hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen die doppelte Haushaltsführung ansetzen – gerade bei weiter entfernter Heimat interessant. Das tägliche Mittagessen in der Mensa zählt zwar nicht immer, aber Berufskleidung oder Arbeitsmittel aus einem Nebenjob schon. Es braucht keinen überkorrekten Papierstapel. Selbst Kontoauszüge oder digitale Rechnungen helfen, Ausgaben zu belegen. In vielen Fällen lohnt es sich, die Belege konsequent zu sammeln, denn sie können den zu versteuernden Betrag spürbar senken.
Verlustvortrag – warum die Erklärung auch ohne Einkommen sinnvoll sein kann
Nicht in jedem Jahr fließt Gehalt. Trotzdem entstehen Ausbildungskosten. Viele Studierende sind in ihrer ersten Studienphase steuerlich in der sogenannten Erstausbildung eingeordnet. Dort lassen sich Aufwendungen aktuell nur als Sonderausgaben absetzen, was einen steuerlichen Vorteil erst bei Einkommen bringt. Wer jedoch bereits eine abgeschlossene Erstausbildung oder Lehre hinter sich hat und ein weiteres Studium anschließt, kann diese Kosten als Werbungskosten angeben.
Und Werbungskosten dürfen einen Verlust erzeugen. Dieser Verlust wird in die Zukunft übertragen und kann später mit dem ersten echten Einkommen verrechnet werden. So lassen sich bereits während des Studiums finanzielle Entlastungen für den Berufseinstieg vorbereiten. Ein Antrag auf Verlustfeststellung reicht dafür aus, selbst wenn gerade nichts verdient wird. Diese Möglichkeit wird oft übersehen, bietet aber langfristig großes Sparpotenzial.
BAföG und Steuererklärung: Wie hängt das zusammen?
BAföG ist eine staatliche Unterstützung und wird steuerlich nicht als Einkommen behandelt. Es löst deshalb keine Pflicht zur Steuererklärung aus. Gleichzeitig gibt es aber Überschneidungen mit dem Steuerrecht: Wer neben dem BAföG arbeitet, muss auf die Einkommensgrenzen achten, damit die Förderung nicht gekürzt wird. Einkommen aus Minijob oder Werkstudententätigkeit kann einerseits Lohnsteuer erzeugen, die später zurückgeholt werden kann, andererseits aber auch die BAföG Berechnung beeinflussen.
Zudem können viele Ausgaben im Studium steuerlich angesetzt werden, obwohl BAföG die Lebenshaltungskosten abdeckt. Ein klassischer Fall: Laptop, Arbeitsmittel oder Fahrtkosten werden geltend gemacht – und je nachdem, ob Werbungskosten oder Sonderausgaben greifen, kann eine spätere steuerliche Entlastung entstehen. Besonders interessant wird es für Studierende, die während des Studiums keine oder nur geringe steuerpflichtige Einnahmen haben: Hier lässt sich ein steuerlicher Verlust aufbauen, der nach dem Studium zu echten Rückerstattungen führen kann.
Was bringt die Steuererklärung am Ende wirklich?
Viele Studierende, die nebenbei arbeiten, erhalten mehrere hundert Euro zurück. Der genaue Betrag hängt davon ab, wie viele Steuern einbehalten wurden und welche Ausgaben anerkannt werden. Bei geringem Einkommen ist es häufig so, dass die gezahlte Lohnsteuer komplett rückerstattet wird. Selbst wenn das Ergebnis nur ein kleiner Bonus ist, bleibt die Abgabe oft schneller erledigt, als es anfangs wirkt. Für Studierende mit langfristigen Plänen im beruflichen Bereich kann ein früh etablierter Umgang mit Finanzen außerdem hilfreich sein.