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Deshalb kann sich die Steuererklärung für Studenten lohnen

Wenn du Student bist, dann wirst du dich jetzt vermutlich fragen, wieso du dich mit all dem nervigen Steuerkram auseinandersetzen solltest. Denn selbst, wenn du dir womöglich mit einem 450 Euro Basis-Job nebenbei ein bisschen was dazuverdienst, fallen für dich keine Steuern an. Auch an HiWis, die an der Uni arbeiten, werden in der Regel nicht an Steuern denken. Wenn du BaföG erhältst, kommt erschwerend hinzu, dass du ohnehin nicht mehr as 400 Euro im Monat verdienen darfst, wenn du keine Abzüge riskieren willst. Eine Steuererklärung kann sich für dich aber trotzdem lohnen. Hier erfährst du warum.

Das kannst du steuerlich geltend machen

Jedes Studium ist pregnsläufig mit Ausgaben verbunden. In der Regel müssen Studierende nicht nur Semesterbeiträge und Wohnungsmieten bezahlen, sondern hinzukommt, dass sie auch teure Lehrbücher und vieles mehr anschaffen müssen. Wenn das auf dich zutrifft, kannst du jedoch viele solcher Kostenfaktoren im Rahmen einer freiwilligen Steuererklärung geltend machen, soweit sie im Zusammenhang mit deinem Studium stehen und die Anschaffung notwendig war. Darunter können unter anderem die folgenden finanziellen Aufwendungen fallen:

  • Allgemeine Studiengebühren (Semester-, Lehrgangs-, Prüfungs- und Zulassungsgebühren) 
  • Arbeitsmaterialien (Fachliteratur, Computer bzw.spezielle Software, Büro- und Bastelmaterial, Kosten für einen Schreibtisch oder eigenes Arbeitszimmer)
  • Fahrtkosten zur Uni  bzw. FH oder zu privaten Lern- und Arbeitsgemeinschaften 
  • Reisen, Übernachtungs- und Verpflegungskosten für vorgeschriebene Studienreisen, Exkursionen oder Praktika 
  • Unterbringungskosten an auswärtigen Studienorten (Miete, Nebenkosten, Ausgaben für Verpflegung etc.)
  • Zinsen für Bildungsdarlehen (BAföG oder KfW-Studienkredit).

Gibst du deine Studienkosten in einer freiwilligen Steuererklärung an, kann sie dir nach deinem Studium steuermindernd auf deinen Beruf angerechnet werden. Hebe als Nachweis dieser Unkosten am besten all deine Belege auf, zum Beispiel auch Quittungen deiner Semestertickets für öffentliche Verkehrsmittel. Andere Fahrtkosten kannst du mit der Kilometerpauschale von 30 Cent pro Kilometer gültig machen.

 

Steuererklärung

Und so funktioniert´s

Befindest du dich in einem Erststudium, dann kannst du deine damit verbundenen Ausgaben nur im selben Jahr als Sonderkosten von bis zu 6000 Euro von der Steuer absetzen. Erzielst du während deines Studiums allerdings nur relativ geringe Einnahmen, ergibt sich daraus für dich kaum eine Ersparnis. Auszahlen können sich die Sonderkosten jedoch bei einem dualen Studium. In diesem Fall werden von deinem Einkommen neben dem Werbungskostenpauschbetrag zusätzlich noch die Sonderausgaben abgezogen und du musst nur noch den Rest versteuern. Weitere nützliche Tipps dazu erhältst du in diesem kostenlosen E-Book, das alle Fakten und Beispielrechnungen zur Steuererklärung für Studenten beinhaltet.
Absolvierst du bereits ein Zweitstudium – das kann zum Beispiel auch ein Studium nach der Ausbildung sein -, dann kannst du die Kosten dafür vollständig als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Am besten verwendest du hierfür eine spezielle Steuersoftware, zum Beispiel von Lexware. Darin kannst du deine Ausgaben ganz einfach eintragen. Möchtest du deine freiwillige Steuererklärung schriftlich abgeben, dann vermerke deine Studienkosten in der Anlage N. Sollte der Platz für die Auflistung nicht ausreichen, kannst du einfach ein gesondertes Blatt Papier beifügen. Du hast entweder die Möglichkeit, deine Steuererklärung bereits während deines Studiums einzureichen, wenn dafür jedoch die Ruhe fehlt, kannst du dir dafür bis zu vier Jahre danach Zeit lassen. Wie viele Steuern du letzten Endes sparst, hängt von deinem späteren Gehalt im ersten und zweiten Arbeitsjahr ab.

 


Uschi R., 23, Studentin: Germanistik an der Uni Bamberg & Freiberuflerin

Image Copyright: © StudioLaMagica

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