Probennahme (Urin, Haar)
Probennahme in Vorbereitung für einen forensisch gesicherten Abstinenznachweis (Alkohol, Drogen) nach CTU-Kriterien (Chemisch-Toxikologische-Untersuchung). Meist werden Abstinenznachweise im Rahmen einer MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung) verlangt. Es kann aber auch eine Anforderung des Jugendamts zugrundeliegen. Damit die Proben später im Zweifel gerichtssicher verwertbar sind, ist eine sorgfältige Arbeitsweise notwendig.
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