Häufig gestellte Fragen in der Kategorie:
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Was ist eine werkstudentische Tätigkeit?
Als Werkstudenten werden Studierende bezeichnet, die neben dem Studium in einer abhängigen Beschäftigung arbeiten. Dabei ist es egal, ob es sich eine kurzfristige oder eine reguläre studentische Beschäftigung handelt.
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Was muss während des Arbeitsverhältnis eingehalten werden?
Werkstudenten müssen regelmäßig eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (einer anerkannten Hochschule des In- oder Auslandes) bei ihrem Arbeitgeber abgeben, der sie an die Krankenkasse weiterleitet. Es ist nicht nötig, dass die Arbeitstätigkeit in irgendeiner Beziehung zum Studienfach steht.
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Was ist der Unterschied von einem Job als Werkstudent zu einem 450-Euro-Job?
Als 400-Euro-Jobber brauchst du keinerlei Sozialabgaben zu leisten. Dazu darfst du jedoch nicht mehr als €4.800 pro Jahr verdienen.
Eine Gehalts- bzw. Lohnobergrenze gibt es nicht als Werkstudent. Beachte jedoch, dass dein Anspruch auf Kindergeld entfällt, wenn du mehr als €7.680 im Jahr verdienst. -
Entfällt mein Anspruch auf BAföG, wenn ich einen Job als Werkstudent anfange?
Nein, nicht zwingend. Deine persönliche Gehaltsobergrenze, um immer noch BAföG zu empfangen, musst du bei deinem zuständigen Amt für BAföG anfragen. -
Wie hoch ist mein Anteil, den ich als Werkstudent an die Rentenversicherung abtreten muss?
Du teilst dir zusammen mit deinem Arbeitgeber den Rentenversicherungsanteil. Jeder von Euch zahlt 9,75% von deinem Bruttolohn. -
Gibt es eine Möglichkeit, als Werkstudent weniger Rentenversicherung zu zahlen?
Ja, die gibt es. Wenn dein Bruttogehalt zwischen €400,01 und €800,00 liegt, verringert sich dein Beitrag als Werkstudent nach den Regeln der Gleitzone. Bei €450 Verdienst zahlst du beispielsweise nur €16 Rentenbeitrag. -
Muss ich als Werkstudent krankenversichert sein?
Ja. Diese Versicherung ist für dich als Werkstudent sogar frei. Dazu musst du allerdings folgende Bedingungen erfüllen:
1.) Du musst hauptberuflich Student und nur nebenberuflich Arbeitnehmer sein,
2.) Die Arbeitszeit ist auf 20 Wochenstunden begrenzt -
Darf ich auch mehr als 20 Wochenstunden arbeiten?
Ja, aber die Zeit, die du mehr arbeitest, muss in den Abend- oder Nachtstunden fallen oder am Wochenende geschehen. Außerdem darfst du nicht mehr als 26 Wochen pro Jahr über die 20 Stunden-Grenze kommen. -
Welche Krankenversicherung für mich als Werkstudent die beste Option?
Du hast allgemein die folgenden Optionen:
1. Du bist über deine Eltern familienversichert. Dies geht jedoch nur bis zum 25. Lebensjahr. Ausnahmen sind jedoch möglich
2. Du bist über deinen Ehepartner versichert. Auch hier sind Ausnahmen möglich.
3. Du bist in der studentischen Krankenversicherung versichert. Der Beitrag liegt derzeit bei €53,40. Dies ist wahrscheinlich die günstigste Option, wenn du über 25 Jahre alt bist. -
Wie lange kann ich mich bei der studentischen Krankenversicherung versichern?
Du kannst dich dort bis zum 30. Lebensjahr oder 14. Fachsemester versichern. -
Was sind die Ausnahmen bei der Krankenversicherung über meine Familie?
Ausnahmen stellen hier Wehr- und Zivildienst dar. Außerdem gelten Sonderregelungen, wenn ein Familienmitglied nicht pflichtversichert ist. Solltest du allerdings über 400€ pro Monat verdienen, musst du dich selber krankenversichern. -
Habe ich als Werkstudent Anspruch auf Krankengeld?
Solange das Studium vor dem Job den Vorrang behält, können Studierende von einigen Beiträgen zur Sozialversicherung befreit werden. Wissen sollte man jedoch, dass durch die Beschäftigung kein Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben wird, und ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit nur für maximal sechs Wochen besteht. Ein Anspruch auf Zahlung von Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse besteht nicht. -
Unterscheidet mich Werkstudent etwas von anderen Arbeitnehmern im Unternehmen?
Nein. Arbeitsrechtlich bist du genauso angesehen, wie andere Arbeitnehmer des Unternehmens auch. -
Wie viel Urlaubstage stehen mir als Werkstudent zu?
Es stehen dir mindestens 24 Werktage Jahresurlaub zu. -
Bekomme ich mein Gehalt im Krankheitsfall weiter ausgezahlt?
Ja, allerdings ist die Wochenanzahl auf sechs begrenzt. Danach entfällt dein Anspruch auf Lohnfortzahlung.