Wahrscheinlich hat jeder, der sichtbare Tattoos und Piercings an sich trägt, schon einmal den Satz gehört: Denkst du nicht, dass du Probleme im Bewerbungsverfahren bekommst?
Aber wie sehr achten Arbeitgeber da heute noch drauf? In der professionellen Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahren viel getan und Diskriminierung im Bewerbungsverfahren aufgrund äußerlicher Merkmale versuchen Unternehmen aktiv zu vermeiden. Tattoos und Piercings sind alle keine angeborenen Merkmale. Kannst du trotzdem noch heute Probleme im Bewerbungsverfahren haben, wenn du sichtbare Tattoos, Piercings oder anderen Körperschmuck an dir trägst?
Grundsätzlich wirst du heutzutage nicht einzig und allein aufgrund deiner Tattoos und Piercings im Bewerbungsverfahren benachteiligt. Allerdings gibt es dennoch Situationen, in denen es unerwünscht ist. Die folgenden Kriterien haben Einfluss darauf, wie deine Tattoos und Piercings im Bewerbungsverfahren gewertet werden und ob es Probleme geben kann:
Die Branche
Ob und wie sichtbare Tattoos und Piercings gewertet werden, variiert stark von Branche zu Branche. So gibt es sehr progressive und neumodische Branchen, bei denen du weder während des Bewerbungsverfahrens, noch am Arbeitsplatz Probleme haben solltest. Andersherum gibt es viele Branchen, besonders die Dienstleistungsbranche (Polizei, Finanzamt, Rechtsanwalt etc.), die nach wie vor eher konservativ sind. Dort können dir zu auffällige Tattoos und Piercings im Bewerbungsverfahren Nachteile verschaffen.
Deine Position und der Einfluss im Bewerbungsverfahren
Häufiger Kundenkontakt setzt ein gepflegtes und vertrauenswürdiges Auftreten voraus. Das hat den einfachen Grund, dass Kunden sich gut aufgehoben fühlen sollen. Dies steigert die wahrscheinlich auf einen positiven Abschluss des Gesprächs.
Deshalb sind auffällige Kleidungsstücke oder auch Tattoos und Piercings ungern gesehen. Ist der Job, auf den du dich bewerben möchtest, eher an telefonischen Kundenkontakt gebunden, so sind Piercings und Tattoos kein Problem. Falls aber doch, wird dies im Laufe des Bewerbungsverfahrens erwähnt. Außerdem ist es immer wichtig zu wissen,
worauf dein Arbeitgeber wirklich achtet, denn es ist schon lange nicht mehr wie zu den Zeiten deiner Eltern. Auch wenn sie denken, alles zu wissen, kommt es beim Bewerbungsverfahren mittlerweile auf andere Dinge an.
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Zielgruppe
Ein junges Start-up oder ein flippiger Friseursalon werden mit großer Wahrscheinlichkeit keine sonderlichen Probleme mit deinen Piercings oder Tattoos haben. Denn dort arbeiten meistens Menschen, die der Zielgruppe des Unternehmens entsprechen. Millennials und Leute der Generation Z haben nur noch wenige oder keine Vorurteile gegenüber Menschen mit Piercings und Tattoos, denn und auch im Bewerbungsverfahren erfährst du keine Benachteiligung. Ältere Generationen neigen allerdings generell eher dazu, da das Tragen von Körperschmuck früher als rebellisch und unseriös galt.
Es kommt also sehr auf die Zielgruppe an, die das Unternehmen ansprechen möchte.
Im Endeffekt musst du dir immer vor Augen halten, einen Personaler interessiert es im Bewerbungsverfahren wahrscheinlich eher wenig, ob du tätowiert bist oder nicht, aber er muss die Entscheidung treffen, die am besten ist für die Firma. Deshalb solltest du darauf achten, dass du dein Körperschmuck entweder abdeckbar oder herausnehmbar ist.
Art der Piercings und Tattoos
Auch hierbei gibt es noch Unterschiede. Unauffällige Piercings und Tattoos machen eigentlich keine Probleme während des Bewerbungsverfahrens. Ein zweites Ohrloch, ein Helix oder das Geburtsdatum der Mutter auf dem Handgelenk sind mittlerweile relativ alltäglich und du läufst keine Gefahr auf Ablehnung.
Piercings im Gesicht, beispielsweise in der Zunge, an der Augenbraue, Lippe und Nase können natürlich etwas irritierend sein. Dann solltest du bereits am Anfang des Bewerbungsverfahrens anbieten, die Piercings abzunehmen oder abzukleben. Achte insgesamt darauf, dass dein Tattoos und Piercings bei der Arbeit für den Kunden nicht zu sehen sind.
Diskriminierung
Ob die Ablehnung oder Kritik aufgrund deines Körperschmucks als Diskriminierung zählt? Im Endeffekt ist es natürlich irgendwo Diskriminierung, wenn er dir im Bewerbungsverfahren Nachteile verschafft. Allerdings musst du dir vor Augen führen, dass du unter anderem ein Aushängeschild für die Firma bist. Versuche, dies aus der Sicht der Kunden zu sehen. Natürlich sollte sich jeder so kleiden dürfen, wie er möchte, doch gibt es eben auch einen Unterschied zwischen deinem privaten Kleidungsstil und deinem professionellen Kleidungsstil. Ein Personaler darf sie komplett verbieten oder immerhin die starke Empfehlung aussprechen, sie abzudecken. Diskriminierung beim Bewerbungsverfahren findet leider nach wie vor statt, die Ablehnung von modischen Tattoos und Piercings ist allerdings kein Teil davon.
Noch vor 5 Jahren wurden Piercings und Tattoos am Arbeitsplatz viel stärker kritisiert als heute. Mittlerweile ist jeder vierte Deutsche tätowiert und auch der Ruf von Piercings und Tattoos hat sich geändert. Tattoos und Piercings gelten nämlich nicht mehr als Akt der Rebellion, sondern als Möglichkeit, sich selbst auszudrücken. Tattoos sind kein modischer Trend mehr, sie haben eine oft tiefgründige Bedeutung für den Träger.
Probleme und Vorurteile gegenüber Leuten mit Piercings und Tattoos im Bewerbungsverfahren werden deshalb immer seltener. Am wichtigsten ist dem Arbeitgeber nämlich, dass du mit einer tollen Ausstrahlung und guten Qualifikationen überzeugst. Wenn du also dein Bestes gibst, wirst du dir einen klaren Vorteil beim Bewerbungsverfahren sichern und früher oder später den perfekten Werkstudentenjob oder eine Vollzeitstelle finden!
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